 Vorstand und Aufsichtsrat der Textilgruppe Hof Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der am 20. Juli 2007 bekannt gemachten Fassung vom 14. Juni 2007 bzw. in der am 8. August 2008 bekannt gemachten Fassung vom 6. Juni 2008 entsprochen wurde und wird mit nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
Kodex Ziffer 4.2.2, 1. Unterabsatz
Die Vorstandsverträge und die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand werden durch den Personalausschuss beraten und beschlossen.
Kodex Ziffer 4.2.3, 3. Unterabsatz, 7.1.3
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen, nicht aber aus Aktien der Gesellschaft mit mehrjähriger Veräußerungssperre, Aktienoptionen oder vergleichbaren Gestaltungen (z.B. Phantom Stocks) zusammen, so dass die entsprechenden Empfehlungen bezüglich dieser Vergütungsbestandteile für die Gesellschaft ohne Bedeutung sind.
Kodex Ziffer 4.2.3, 6. Unterabsatz
Eine Information der Hauptversammlung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung erfolgt nicht.
Kodex Ziffern 4.2.4 und 4.2.5 werden nicht angewendet.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Juli 2006 hat mit Dreiviertelmehrheit das Unterbleiben der Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds unter Namensnennung für die Geschäftsjahre 2006 bis 2010 beschlossen.
Kodex Ziffer 5.3.2
Aufgrund der geringen Mitgliederzahl des Aufsichtsrats von nur sechs Mitgliedern wird in der Bildung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) keine wesentliche Verbesserung der Kontrollfunktion des Aufsichtsrats gesehen. Auf die Bildung eines Prüfungsausschusses wird daher verzichtet.
Kodex Ziffer 5.3.3
Aufgrund der geringen Anzahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner wird die Aufgabe des Nominierungsausschusses von den vier Mitgliedern gemeinsam erfüllt. Auf die zusätzliche Bildung eines Nominierungsausschusses wird daher verzichtet.
Kodex Ziffer 5.4.6 bzw. Ziffer 5.4.7 in der Fassung vom 14.06.2007
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Die Satzung sieht ausschließlich eine fixe, der Bedeutung des Amtes angemessene Vergütung vor. Die Mitgliedschaft in den Ausschüssen wird bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht berücksichtigt. Die Einführung einer erfolgsabhängigen Komponente würde eine Änderung der Satzung voraussetzen, die nur durch die Hauptversammlung vorgenommen werden kann. Eine weitergehende Offenlegung und Individualisierung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vorgesehen.
Kodex Ziffer 7.1.2
Die Erörterung des Halbjahresfinanzberichtes durch Aufsichtsrat und Vorstand vor der Veröffentlichung wird nicht durchgeführt. Die Unterrichtung der Anteilseigner und Dritte im ersten und zweiten Halbjahr erfolgt durch Zwischenmitteilungen. Für Zwischenmitteilungen wird die vorherige Erörterung vom Aufsichtsrat mit dem Vorstand nicht verlangt. Derzeit sind die Voraussetzungen für die öffentliche Zugänglichmachung des geprüften Konzernabschlusses binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres und des Halbjahresfinanzberichtes binnen 45 Tagen nach Ende des Halbjahres aus abrechnungstechnischen Gründen noch nicht erfüllt. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb der vom Handelsgesetzbuch und dem Gesetz über den Wertpapierhandel vorgesehenen Fristen.
Hof, im Dezember 2008
Textilgruppe Hof Aktiengesellschaft
Für den Vorstand: Für den Aufsichtsrat:
Hermann Steger Klaus Steger
Volker Adrion
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